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Dezentrale Entsorgung

In unserem Verbandsgebiet befinden sich Gebiete, die im gültigen Abwasserbeseitigungskonzept als dezentral zu entsorgen ausgewiesen sind. Dabei handelt es sich häufig um ganze Ortsteile, manchmal gibt es aber auch unterschiedliche Entsorgungsformen innerhalb von Ortsteilen.

 

Dezentral entsorgt werden Ortsteile, in denen sich keine öffentlichen Abwasseranlagen in Form von Schmutzwasserkanälen befinden. Die Einwohner müssen in diesem Fall vollbiologische Kleinkläranlagen oder abflusslose Gruben unterhalten. Deren Selbstüberwachung und Wartung ist auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Regelungen durch den jeweiligen Eigentümer zu veranlassen. Die Überwachung und Abwasserbeseitigung bleiben jedoch Aufgabe des AZV.

 

Durch die Überwachung soll sichergestellt werden, dass die Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet dem Stand der Technik entsprechen. Die Überwachung erfolgt unter anderem durch Kontrolle der Wartungsprotokolle. Der Betreiber der Kleinkläranlage ist verpflichtet, uns die Protokolle über die Wartung seiner Kleinkläranlage zur Verfügung zu stellen, damit wir unserer Überwachungspflicht nachkommen können.

 

Zur Abwasserbeseitigungspflicht gehört es auch, das Schmutzwasser aus den vorhandenen dezentralen Abwasseranlagen ordnungsgemäß zu entsorgen. Derzeit handelt es sich um rund 1.300 abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen, aus denen die Fäkalstoffe entsorgt werden. Mit der Durchführung der Entsorgung ist die Firma Abfall- & Entsorgungsservice Meißen GmbH & Co. KG, Industriestraße 34, 01640 Coswig, beauftragt. Das heißt, dass die Entsorgung ausschließlich durch die Firma Abfall- & Entsorgungsservice Meißen GmbH & Co. KG durchgeführt werden darf. Die nicht ordnungsgemäße Entsorgung zum Beispiel durch eine andere Firma oder durch sogenannte „wilde Entsorgung“ durch eigenes Abpumpen in einen Graben oder auf die Wiese stellt gemäß § 53 AbwS eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld zu ahnden ist.

Terminvereinbarung für die Durchführung der dezentralen Entsorgung

Wartungsprotokolle