Auslegung Entwurf Wirtschaftsplan 2024
I. Auslegung des Entwurfs des Wirtschaftsplanes 2024
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2024 wird gemäß § 76 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) an 7 Arbeitstagen öffentlich ausgelegt.
Die Auslegung erfolgt vom 03.05.2024 bis 15.05.2024 in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes, Am Bahndamm 3 in 01561 Ebersbach, zu den unter II. genannten Öffnungszeiten.
Gemäß § 76 der SächsGemO haben Einwohner und Abgabepflichtige der Verbandsgemeinden des Abwasserzweckverbandes für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Die Einwendungen können schriftlich oder mündlich bei der Auslegungsstelle vom 03.05.2024 bis 27.05.2024 erhoben werden.
gezeichnet: Falk Hentschel, Verbandsvorsitzender
II. Öffnungszeiten vom 03.05.2024 bis 15.05.2024
Montag 7 – 12 Uhr
Dienstag 9 – 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Mittwoch 7 – 12 Uhr
Donnerstag 9 – 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Freitag 7 – 12 Uhr