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Auslegung Entwurf Wirtschaftsplan 2024

I. Auslegung des Entwurfs des Wirtschaftsplanes 2024

  1. Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2024 wird gemäß § 76 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) an 7 Arbeitstagen öffentlich ausgelegt.

  2. Die Auslegung erfolgt vom 03.05.2024 bis 15.05.2024 in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes, Am Bahndamm 3 in 01561 Ebersbach, zu den unter II. genannten Öffnungszeiten.

  3. Gemäß § 76 der SächsGemO haben Einwohner und Abgabepflichtige der Verbandsgemeinden des Abwasserzweckverbandes für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Die Einwendungen können schriftlich oder mündlich bei der Auslegungsstelle vom 03.05.2024 bis 27.05.2024 erhoben werden. 

gezeichnet: Falk Hentschel, Verbandsvorsitzender

 

II. Öffnungszeiten vom 03.05.2024 bis 15.05.2024

Montag                 7 – 12 Uhr

Dienstag               9 – 12 Uhr  und  13 - 18 Uhr

Mittwoch               7 – 12 Uhr

Donnerstag           9 – 12 Uhr  und  13 - 15 Uhr

Freitag                  7 – 12 Uhr

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 02. Mai 2024

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