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Auslegung des Entwurfs des Wirtschaftsplanes 2023

Auslegung des Entwurfs des Wirtschaftsplanes 2023

  1. Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2023 wird gemäß § 76 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) an 7 Arbeitstagen öffentlich ausgelegt.
  2. Die Auslegung erfolgt vom 02.03.2023 bis 10.03.2023 in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes, Am Bahndamm 3 in 01561 Ebersbach, zu den unter II. genannten Öffnungszeiten.
  3. Gemäß § 76 der SächsGemO haben Einwohner und Abgabepflichtige der Verbandsgemeinden des Abwasserzweckverbandes für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Die Einwendungen können schriftlich oder mündlich bei der Auslegungsstelle vom 02.03.2023 bis 21.03.2023 erhoben werden.

 

gezeichnet: Falk Hentschel, Verbandsvorsitzender

 

Öffnungszeiten vom 02.03.2023 bis 21.03.2023

 

Montag                7 – 12 Uhr

Dienstag              9 – 12 Uhr  und  13 - 18 Uhr

Mittwoch               7 – 12 Uhr

Donnerstag          9 – 12 Uhr  und  13 - 15 Uhr

Freitag                 7 – 12 Uhr

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 02. März 2023